Informationen zu aktuellen Aktionen für unsere Kunden
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Das Bundesministerium (BMK) unterstützt auch im Jahr 2022 thermische Gebäudesanierungen und setzt damit einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

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Österreichische Energieagentur

Die AEA-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung in Österreich.

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Förderung Wärmepumpe Austria 

Nutzen Sie die Unterstützung der öffentlichen Hand. Förderungen erhalten Sie je nach Bundesland. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Förderungen Land Oberösterreich

Ob Unterstützungen für Familien, Unternehmerinnen und Unternehmer, Seniorinnen und Senioren oder Gemeinden - es gibt eine hohe Anzahl von Förderungen, die Sie, untergliedert in Lebensbereiche, hier finden.


Fragen zum Thema Erdgas & Erdgas Rabatt (ausgenommen Erdgas Loyal)


Was passiert mit meinen unbefristeten 20 Gratistagen bei einem Produktwechsel?

Die 20 Gratistage gelten nur für die Komfort-Produkte. Bei einem Wechsel auf ein Klassik-Produkt sind diese nicht mehr gültig, d.h. die Gratistage gelten nur bis zum Stichtag des Produktwechsels. Der Arbeitspreis der Klassik-Produkte ist dafür aber niedriger. 

Wenn Sie einen Produktwechsel auf ein Klassik-Produkt machen, profitieren Sie aber weiterhin von den 20 % Rabatt.

Warum ist meine Preisänderung an den ÖGPI gebunden?

Die Verknüpfung von Preisänderungen mit dem ÖGPI ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Durch diese Verknüpfung zur Entwicklung des Österreichischen Gaspreisindex, der von der Österreichischen Energieagentur veröffentlicht wird, und durch die Beschreibung der Mechanismen sind Preisänderungen sachlich gerechtfertigt und transparent.

Wie beeinflusst der ÖGPI meinen Gaspreis?

Der ÖGPI ist ein Index für die Entwicklung der Gas-Großhandelspreise, der von der Österreichischen Energieagentur veröffentlicht wird. Die genauen Mechanismen von Preisänderungen in Abhängigkeit vom ÖGPI sind in den AGB in Punkt 5 beschrieben.

Alle aktuellen Ausgangswerte und Rechenbeispiele sind über den folgenden Link Verfügbar:
Alle Informationen zu Erdgas-Bestandsprodukte

Warum ist eine Erhöhung des ÖGPI-Basiswerts vorteilhaft für den Kunden?

Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung oder Preissenkung vorliegen, wird nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖGPI-Basiswert Ihres Produkts mit dem ÖGPI-Vergleichswert verglichen. Durch einen höheren ÖGPI-Basiswert sind Preiserhöhungen im Vergleich zum vorigen, niedrigeren Wert in geringerem Ausmaß möglich. Preissenkungen hingegen können durch den höheren Basiswert in höherem Ausmaß nötig werden. Zudem ist lt. unseren AGB eine Preissenkung bei einer die Schwellwerte übersteigenden Änderung des  ÖGPI zwingend an unsere Kund:innen weiterzugeben, eine Erhöhung des Preises kann durchgeführt werden – muss aber nicht. Eine Erhöhung des ÖGPI-Basiswerts bringt den Kund:innen also Vorteile.

Bis wann ist der Rabatt gültig?

Der Rabatt ist bis 30.09.2024 gültig. Bitte beachten Sie, dass der Rabatt nicht für alle Produkte bis zu diesem Zeitraum gültig ist. Nähere Infos finden Sie im E-Portal unter Vertragsdetails.

Wie wird der Rabatt berechnet?

Der Rabatt beträgt 20 Prozent des bestehenden Arbeitspreises. Vom Rabatt ausgenommen sind der Grundpreis und die Netzgebühren.

Wie erhalte ich den Rabatt?

Der Rabatt wird automatisch beim Teilzahlungsbetrag berücksichtigt. Sie müssen keine Änderung durchführen!

Wird der Rabatt automatisch bei den Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt?

Ja.

Warum gibt es nur einen Rabatt und keine Preissenkung?

Der Vorteil des Rabattes ist, dass dieser direkt und unmittelbar bei den Kund:innen ankommt.

Was passiert nach Ende des Rabattzeitraums, ab 1. Oktober 2024?

Dazu können wir leider noch keine Angabe machen. Der Markt wird laufend evaluiert. Sobald Preissenkungen möglich sind, werden diese aber unmittelbar an die Kund:innen weitergegeben.

Wo sehe ich, ob es andere Produkte gibt?

Angebote sind im E-Portal ersichtlich. Wenn Sie sich von Zeit zu Zeit im Portal anmelden, können Sie sicher sein, die aktuellen Angebote nicht zu versäumen. 

Gibt es eine Preisgarantie?

Derzeit sind die Energiemärkte immer noch stark in Bewegung und es ist äußerst schwierig, langfristig zu planen. Wir sehen uns aber als stabile Partnerin und versuchen, dies auch bei unseren Preisen zu zeigen. Preisgarantie gibt es allerdings derzeit keine.

Gibt es für langjährige Kund:innen wieder Rabatte/Boni?
(Onlinerechnung, Abbucher) 

Die bisherigen Rabatte für Online-Rechnung und Bezahlung per Bankeinzug wird es weiterhin geben. Auch Rabatte für Kombi-Produkte sind wieder vorgesehen. Ob grundsätzlich ein anderes Angebot für Sie interessant sein könnte, sehen Sie in Ihrem E-Portal. Wenn Sie sich ab und zu dort anmelden, können Sie sicher sein, dass Sie immer bestens informiert sind.

 

Was ist der ÖGPI?

Der ÖGPI ist der Österreichische Gaspreis-Index. Er wird von der Österreichischen Energieagentur berechnet und hier veröffentlicht.

 

Was ist der VPI?

Die Abkürzung VPI steht für Verbraucherpreis-Index und ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. die Inflation in Österreich. Er wird von der Bundesanstalt Statistik Austria berechnet und veröffentlicht. Den aktuellen VPI finden Sie hier


 



Fragen zum Thema Strom & Senkung des Strompreises


Bekomme ich auf die neuen Preise weitere Rabatte?

Die schon bekannten Rabatte (Bindungsrabatt 30 Tage für ein Jahr Treue) sowie für Online Rechnung und SEPA Mandat bleiben bestehen.

Welche Vorteile habe ich als langjährige:r Kund:in?

Langjährige Kund:innen können im Kundenklub der Energie AG Jahr für Jahr Punkte sammeln und diese gegen Prämien oder Vergünstigungen auf Erlebnisse oder Artikel eintauschen. Je länger Sie bei uns Kund/in/e sind, desto mehr Punkte haben Sie auf Ihrem Kundenklub-Konto bereits gesammelt.

Was bringt mir die Stromkostenbremse?

Preiserhöhungen werden abgefedert: Bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh zahlen Sie nur 10 Cent pro kWh netto – den Rest (bis max. 25 Cent pro kWh netto) übernimmt der Staat. Details zur Stromkostenbremse finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

  • Die Stromkostenbremse gilt nur für Privatkund:innen, die die Kriterien erfüllen.
  • Die Stromkostenbremse gilt bis 31. Dezember 2024 
  • Die Stromkostenbremse betrifft nur den Energieanteil Ihres Strompreises.

 

Wo sehe ich, ob es andere Produkte gibt?

Angebote sind im E-Portal ersichtlich. Wenn Sie sich von Zeit zu Zeit im Portal anmelden, können Sie sicher sein, die aktuellen Angebote nicht zu versäumen.

Für eine einjährige Bindung erhalten Kund:innen bis zu 30 Gratistage. Ist eine Kundenbindung im bestehenden Produkt nicht möglich, können Sie im E-Portal auf ein Alternativprodukt umsteigen.

 

Gibt es für langjährige Kund:innen wieder Rabatte/Boni?
(Onlinerechnung, Abbucher)

Die bisherigen Rabatte für Online-Rechnung und Bezahlung per Bankeinzug wird es weiterhin geben. Auch Rabatte für Kombi-Produkte sind wieder vorgesehen und Bestandskund:innen können wieder 30 Gratistage für ein Jahr Bindung abschließen. Ob grundsätzlich ein anderes Angebot für Sie interessant sein könnte, sehen Sie in Ihrem E-Portal. Wenn Sie sich ab und zu dort anmelden, können Sie sicher sein, dass Sie immer bestens informiert sind.

Was für ein Lastprofil habe ich?

Das Lastprofil wurde von Ihrem Netzbetreiber vergeben, bei ihm erfahren Sie, welches Profil bei Ihnen hinterlegt wurde. Wer Ihr Netzbetreiber ist, sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung.

Was ist der VPI?

Die Abkürzung VPI steht für Verbraucherpreis-Index und ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. die Inflation in Österreich. Er wird von der Bundesanstalt Statistik Austria berechnet und veröffentlicht. Den aktuellen VPI finden Sie hier


 

Wie kann ich eine Bindung abschließen?

Sie können in Ihrem E-Portal eine Bindung für ein Jahr abschließen. Eine bereits bestehende Bindung bleibt für Sie ohne Änderungen aufrecht.

Was bedeutet die Senkung der Obergrenze nun für Energie AG Strom Kunden?

Für Sie ändert die Senkung der Obergrenze nichts, denn der Arbeitspreis netto aller unserer Strom Produkte liegt auch unter der niedrigeren Obergrenze.

Im Zeitraum bis 31.12.2024 wird somit weiterhin der Stromkostenzuschuss in der gewohnten Höhe auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt.

Warum muss ich einen Produktwechsel durchführen?

Um den Treuebonus von 30 Gratistagen zu erhalten ist für uns systemtechnisch ein Produktwechsel in unsere neue Produktwelt notwendig.

Ziel daraus ist es, unsere Produktlandschaft übersichtlicher zu gestalten und zu bereinigen.

Es entsteht durch den Produktwechsel für Sie kein Nachteil! Seit 01. Juni 2023 sind alle unsere Strom-Produkte auf dem gleichen Preisniveau.

Ab wann kann ich meine Kundenbindung verlängern?

Grundsätzlich können Sie Ihre Bindung bereits 30 Tage nach Abschluss wieder verlängern. Ab Neu-Abschluss gehen Sie ein weiteres Jahr eine Kundenbindung ein. Die Bindungsdauer verlängert sich dadurch aber nicht um ein ganzes weiteres Jahr, sondern um den Differenzzeitraum zur ursprünglichen Bindung. Also bei Verlängerung nach einem Monat um plus ein Monat.



Wie kommen die Preise zustande?


Was ist das Merit-Order-Prinzip?

Das „Merit-Order-Prinzip“ bestimmt die Reihenfolge, in der unterschiedliche Anlagen Strom produzieren, um den Strombedarf zu decken: Zunächst werden die Kapazitäten jener Anlagen ausgeschöpft, die günstig Strom erzeugen – also Wind-, Solar- und Wasser-Kraftanlagen. Erst wenn deren Kapazitäten nicht ausreichen, werden zusätzlich z. B. Gas- oder Kohle-Kraftwerke „angeworfen“, die Strom zu höheren Kosten erzeugen – und zwar nur so lange, bis der Bedarf gedeckt ist. Details finden Sie hier.


 

Warum wird der Strompreis in Österreich nach dem Merit-Order-System berechnet?

Das Merit-Order-System gilt im europäischen Strommarkt, also auch in Österreich. Es wurde im Zuge der Strommarktliberalisierung 2001 eingeführt. Eine Änderung ist nur als gesamteuropäische Lösung möglich.  Mehr Infos finden Sie hier.

Warum beeinflusst der Gaspreis den Strompreis?

Natürlich wollen auch die Erzeuger von erneuerbarer Energie beim Verkauf von Strom den Marktpreis haben. Dabei bestimmt das Kraftwerk mit den höchsten Erzeugungskosten den Preis. Das sind in der Regel Gaskraftwerke, die den Strom erzeugen, der durch erneuerbare Energien gerade nicht gewonnen werden kann.  Mehr Infos finden Sie hier.

Wie setzt sich der Preis für Strom und Gas zusammen?

Grundsätzlich setzt sich der Preis für Privathaushalte aus 3 Komponenten zusammen:

  • dem Energiepreis (Grundpreis und Arbeitspreis),
  • den Netzentgelten,
  • Steuern und Abgaben.

Bestandteile der Rechnung

Dabei unterliegt nur der Energiepreis dem freien Wettbewerb. Denn Strom und Gas wird an der Börse gehandelt – und unterliegt dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage. Sinkt das Angebot oder steigt die Nachfrage, steigt auch der Preis – und umgekehrt: Steigt das Angebot oder sinkt die Nachfrage, sinkt auch der Preis. Die Höhe der Netzentgelte wird jedes Jahr von der Regulierungsbehörde festgelegt, Steuern und Abgaben von der Politik. Mehr Infos finden Sie hier.

 



Strom-/Gasverbrauch und Zählerdaten


Wo finde ich meinen Strom-/Gasverbrauch?

Aktuelle Verbrauchsdaten und eine Prognose finden Sie auf:

  • der letzten Strom- bzw. Gas-Rechnung oder
  • der Information zum Teilzahlungsbetrag (bei Neuanmeldung).

Alternativ können Sie auch am Strom-/Gaszähler Ihren Verbrauch beobachten und notieren.

Wird mein Zählerstand abgelesen bzw. wo kann ich meinen Zählerstand bekannt geben?

Strom:

Alle Kund:innen im Versorgungsgebiet der Netz Oberösterreich GmbH, dem Strom- und Gasnetzbetreiber der Energie AG, verfügen bereits über einen elektronischen Stromzähler (Smart Meter). Dieser übermittelt immer zum Jahreswechsel und zum Stichtag der Hauptabrechnung den aktuellen Zählerstand an den Netzbetreiber. 

Bei noch nicht kommunizierenden Zählern können Sie den Strom-Zählerstand aber auch selbst ablesen und dem Netzbetreiber bekannt geben. Im Kundenportal der Netz Oberösterreich gibt es dazu ein eigenes Meldeformular. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie die 2-stufige Anmeldung zeitgerecht abschließen können.

Gas:

Es kommt zu keiner manuellen Zähler-Ablesung. Im Normalfall wird der Verbrauch zum Jahresende rechnerisch nach den Vorgaben der Regulierungsbehörde ermittelt. Dieses Modell ist seit Jahren im Einsatz und ist mittlerweile sehr exakt, sodass es im Normalfall zu keinen Fehlern kommt.

Sie können den Gas-Zählerstand aber auch selbst ablesen und dem Netzbetreiber bekannt geben.

Im Kundenportal der Netz Oberösterreich gibt es dazu ein eigenes Meldeformular. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie die 2-stufige Anmeldung zeitgerecht abschließen können.

Anmeldung zum Kundenportal der Netz Oberösterreich

Sie erreichen das Kundenportal der Netz Oberösterreich unter https://eservice.netzooe.at.

Sie brauchen für die Registrierung folgende Daten:

  • die Kundennummer des Netzbetreibers (siehe Netzzugangsvertrag),
  • die Zählpunktnummer (dabei handelt es sich um eine 33-stellige Nummer, beginnend mit "AT...". Sie finden diese auf Ihrer Jahresstromrechnung auf der 3. Seite oder im E-Portal unter dem Punkt Verträge. Zusätzlich ist der Zählpunkt auch auf folgenden unserer Schreiben zu finden: Liefer- und Vertragsbestätigung, Anmeldung, Willkommensmail),
  • die am Stromzähler aufgedruckte Inventarnummer des Zählers und
  • eine gültige E-Mail-Adresse.

 

 



Teilzahlungsbetrag Strom


Was ist ein Teilzahlungsbetrag und wie setzt sich dieser zusammen?

Der Teilzahlungsbetrag beinhaltet alle Komponenten Ihrer Stromrechnung abhängig von Ihrem prognostizierten Verbrauchsverhalten:

  • Arbeitspreis (Cent/kWh)
  • Grundpreis (Euro/Monat)
  • Rabatte 
  • Netzkosten (bei Vorleistungsmodell sind die Netzkosten in der Jahresrechnung ersichtlich) 
  • Steuern und Abgaben
Kann ich meinen Teilzahlungsbetrag ändern?

Sollten Sie eine Änderung des Betrags wünschen, können Sie diese gerne in Ihrem E-Portal selbstständig durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei einer manuellen Senkung unseres berechneten Teilzahlungsbeitrags zu einer Nachzahlung auf der Jahresrechnung kommen kann.  
 
Falls Sie noch keinen Portalzugang haben, können Sie sich jederzeit registrieren. Sie benötigen dazu: 

  • Ihrer Kundennummer und 
  • Ihre Vertragskontonummer

Diese sind auf der Rechnung sowie am Teilzahlungsschreiben ersichtlich.  

Wird im Zuge eines Produktwechsels der Teilzahlungsbetrag neu berechnet?

Nein, die Anpassung der Teilzahlungsbeträge erfolgt jeweils im Zuge der Jahresstromabrechnung.

Woran orientiert sich die Höhe der vorgeschriebenen Teilzahlungsbeträge?

Wie hoch die Teilzahlungsbeträge berechnet werden, hängt ab vom erwarteten Strom- bzw. Gasverbrauch und vom gültigen Preis je Kilowattstunde. Im besten Fall teilt sich der Verbrauch über ein ganzes Jahr auf, die Teilzahlungsbeträge werden also über ein ganzes Abrechnungsjahr berechnet. Neben dem Arbeitspreis, Grundpreis und Netzkosten werden auch Rabatte in den monatlichen Teilbeträgen berücksichtigt.

 

Ab 01.01.2025 gibt es keinen Stromkostenzuschuss mehr? Zahle ich dann mehr?

Ab Januar wird die Stromkostenbremse nicht mehr berücksichtigt. Die damit verbundene Kostensteigerung wurde jedoch auf alle bisherigen Teilbeträge des gesamten Abrechnungsjahres aufgeteilt. 

Unsere bisherigen Produkte (Ökostrom Klassik, Ökostrom Komfort, etc. ) hatte einen höheren Arbeitspreis als unser neues Produkt „Ökostrom Loyal“. Ein Wechsel zu „Ökostrom Loyal“ hilft dabei, die Kostensteigerung weitgehend auszugleichen.



Teilzahlungsbetrag Erdgas


Was ist ein Teilzahlungsbetrag und wie setzt sich dieser zusammen?

Der Teilzahlungsbetrag beinhaltet alle Komponenten Ihrer Gasrechnung abhängig von Ihrem prognostizierten Verbrauchsverhalten:

  • Arbeitspreis (Cent/kWh)
  • Grundpreis (Euro/Monat)
  • Rabatte 
  • Netzkosten (bei Vorleistungsmodell sind die Netzkosten in der Jahresrechnung ersichtlich) 
  • Steuern und Abgaben
Kann ich meinen Teilzahlungsbetrag ändern?

Sollten Sie eine Änderung des Betrags wünschen, können Sie diese gerne in Ihrem E-Portal selbstständig durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei einer manuellen Senkung unseres berechneten Teilzahlungsbeitrags zu einer Nachzahlung auf der Jahresrechnung kommen kann.  
 
Falls Sie noch keinen Portalzugang haben, können Sie sich jederzeit registrieren. Sie benötigen dazu: 

  • Ihrer Kundennummer und 
  • Ihre Vertragskontonummer

Diese sind auf der Rechnung sowie am Teilzahlungsschreiben ersichtlich.  

Wird im Zuge eines Produktwechsels der Teilzahlungsbetrag neu berechnet?

Nein, die Anpassung der Teilzahlungsbeträge erfolgt jeweils im Zuge der Jahresgasabrechnung.

Woran orientiert sich die Höhe der vorgeschriebenen Teilzahlungsbeträge?

Wie hoch die Teilzahlungsbeträge berechnet werden, hängt ab vom erwarteten Strom- bzw. Gasverbrauch und vom gültigen Preis je Kilowattstunde. Im besten Fall teilt sich der Verbrauch über ein ganzes Jahr auf, die Teilzahlungsbeträge werden also über ein ganzes Abrechnungsjahr berechnet. Neben dem Arbeitspreis, Grundpreis und Netzkosten werden auch Rabatte in den monatlichen Teilbeträgen berücksichtigt.

 



E-Portal und Kundenservice der Energie AG


Wie kann ich mich im Portal registrieren? Wie funktioniert das Portal, was kann ich im Portal machen?

Zur Registrierung benötigen Sie nur Ihre Kundennummer, Ihre Vertragskontonummer und eine gültige E-Mail-Adresse. Im Kundenportal können Sie Ihre Angebote sehen und auch direkt auf ein neues Angebot wechseln, Ihre Adressdaten bearbeiten, Ihre Bankdaten und Ihre Teilzahlungsbeträge verändern.

Zur E-Portal Anmeldung

 

Alle Vorteile des E-Portals auf einen Blick

An wen kann ich mich bei Fragen und Wünschen wenden?

Unser Kundenservice steht für Fragen zur Verfügung:

  • Telefon: 0800 81 8000 von Mo. bis Fr., 7:00 - 19:00 Uhr
  • E-Mail: service@energieag.at

Bitte bedenken Sie: Aufgrund der gestiegenen Preise erhalten wir zurzeit viel mehr Anfragen als sonst. Obwohl wir alle verfügbaren Mitarbeiter:innen im Einsatz haben, kann es dennoch zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte um Verständnis!



Stromkostenbremse Gewerbe/Landwirtschaft


Wer bekommt die Stromkostenbremse?

Zwei Personengruppen können von der Stromkostenbremse „Gewerbe und Land- bzw. Forstwirtschaft“ profitieren: Erstens Personen, die gewerblich oder in der Land-  und Forstwirtschaft tätig sind und auf deren Name der Stromliefervertrag für den Haushaltsstrom läuft und zweitens jene Menschen, die einen Gewerbebetrieb, eine Forst- oder Landwirtschaft betreiben und die auch ihren Haushaltsstrom über dieselbe Anlage verbrauchen.  Es darf immer nur eine einzige natürliche Person den Antrag auf Gewährung stellen.

FAQ Bund: Informationen für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe (oesterreich.gv.at)

Was sind die Voraussetzungen für die Stromkostenbremse?

Die Voraussetzungen für das Grundkontingent sind:

  • Der Haushaltsstrom wird über einen Zählpunkt betrieben, der einem für die Stromkostenbremse vorgesehenen Lastprofil (H, G oder L) zugeordnet ist
  • Der Antragsteller ist eine natürliche Person, die an der Adresse, an welcher der Zählpunkt betrieben wird, den Hauptwohnsitz hat und
         - die selbst einen Stromliefervertrag abgeschlossen hat oder
         - deren Haushaltsstrom über denselben Stromliefervertrag bezogen wird wie der Strom für den Betrieb (Gewerbe, Land- oder Forstwirtschaft)
  • Die Antragstellung erfolgt nur im Zeitraum vom 17. April 2023 bis 31. Mai 2023 elektronisch auf der Webseite www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag


Die Voraussetzungen für den Stromkostenergänzungszuschuss sind zusätzlich:

  • Die Voraussetzungen für das Grundkontingent sind erfüllt
  • An der Anlagenadresse sind mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Was, wenn ich über mehrere Zählpunkte verfüge?

Wenn Sie sowohl über einen Zählpunkt für Ihren Haushalt als auch über einen Zählpunkt für Ihren Betrieb verfügen, sollte Ihr Grundkontingent bereits aufgrund der bisherigen Regelung für „Privathaushalte“ durch Ihren Stromlieferanten berücksichtigt werden. In diesem Fall darf das Grundkontingent „Gewerbe und Land-/Forstwirtschaft“ nicht zusätzlich beantragt werden. Eine Gewährung des Grundkontingents für eine natürliche Person aus beiden Regelungen ist nicht erlaubt.

Ist Ihnen nicht klar, ob das Grundkontingent bereits gewährt wird, überprüfen Sie zunächst bitte

  • Ihre Stromrechnung,
  • besuchen Sie unser E-Portal oder
  • fragen Sie im Kundenservice nach:

Kundenservice Hotline des BML:
Bürgerservice Servicetelefon 0800 500 198
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
E-Mail: service@bml.gv.at

Kundenservice zur Hotline BMAW:
Hotline Bürgerservice BMAW Verwaltungsbereich Wirtschaft: 0800 240 258
(erreichbar Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00)
E-Mailadresse: service.wirtschaft@bmaw.gv.at

Was sind Lastprofile und welche sind von der Stromkostenbremse erfasst?

Lastprofile beschreiben das Abnahmeverhalten eines Verbrauchers. Die Zuweisung eines Lastprofils erfolgt durch den Netzbetreiber. Die Information,  ob Ihr Zählpunkt einem begünstigen Lastprofil zugeordnet ist, finden Sie

  • auf Ihrem Netzzugangsvertrag des Netzbetreibers oder
  • direkt bei Ihrem Netzbetreiber

Zusätzlich sehen Sie auch in unserem E-Portal, ob für Ihren Zählpunkt die Stromkostenbremse wirksam wird (E-Portal > Verträge > Details).


Folgende Lastprofile sind von der „Stromkostenbremse Gewerbe und Land- bzw. Forstwirtschaft“ laut Anlage II des SKZG erfasst:

  1. H0: Haushalt
  2. HA: Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt
  3. HF: Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt
  4. L0: Landwirtschaftsbetriebe
  5. L1: Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht
  6. L2: Übrige Landwirtschaftsbetriebe
  7. G0: Gewerbe allgemein
  8. G1: Gewerbe, werktags 8-18 Uhr
  9. G2: Gewerbe, Überwiegender Verbrauch in den Abendstunden
  10. G3: Gewerbe durchlaufend
  11. G4: Gewerbe, Läden aller Art, Friseur
  12. G5: Gewerbe, Bäckerei mit Backstube
  13. G6: Gewerbe, Wochenendbetrieb
Was, wenn ich das Gewerbe oder die Landwirtschaft nicht mehr betreibe, aber weiterhin über das G- oder L-Profil meines ehemaligen Betriebs den Haushaltsstrom beziehe?

Sie können die Stromkostenbremse beantragen, ohne auf ein H-Profil zu wechseln. Die Gewährung des Zuschusses gilt ohne rechtliche Verpflichtungen zur Anpassung des Standardlastprofils.


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